Drei Euro klingen erst mal nicht viel, 100.000 Euro jedoch schon. So viel mehr Geld würde der Studentenrat (StuRa) der TU Dresden bei einer Erhöhung des Beitrags um rund 65 Prozent pro Semester zur Verfügung haben. Zurzeit liegt der an den StuRa abgeführte Anteil des Semesterbeitrags bei 4,60 Euro, wobei 90 Cent an den jeweiligen Fachschaftsrat des Studenten gehen. Ein Antrag, der diesen Betrag auf 7,60 Euro anheben soll, liegt dem Plenum des Studentenrats bereits vor. Die drei zusätzlichen Euro sollen komplett an den Studentenrat gehen. Auf der Sitzung am 5. April 2018 wurde der Antrag in die 3. Lesung übergeben und steht damit kurz vor dem Beschluss.
Der Studentenrat beschließt jedes Jahr einen Haushaltsplan. In diesem ist geregelt, wie viel Geld innerhalb eines Jahres für welche Bereiche ausgegeben werden darf. Zum Beispiel gibt es einen Topf für die Wahlen der studentischen Selbstverwaltung, der im Haushaltsjahr 2017/18 die Summe 18.700 Euro enthält. Der StuRa darf innerhalb des Jahres nur so viel Geld für Wahlen ausgeben, wie in diesem Topf vorgesehen ist. Ein solches Haushaltsjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März des nächsten Jahres und deckt so die Legislatur der Amtsträger ab. Die Gestaltung des Haushaltsplans unterliegt Regeln. Eine der wichtigsten ist, dass die Einnahmen und Ausgaben gleich hoch sein müssen. Da der StuRa mit öffentlichen Geldern, nämlich denen der Studenten, arbeitet, darf er kein Vermögen anhäufen. Alles, was er einnimmt, soll laut Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz §29 zur Erfüllung seiner Aufgaben ausgegeben werden. Für die Ausgestaltung, also die Höhe der einzelnen Töpfe, ist der Geschäftsführer Finanzen verantwortlich. Dieser orientiert sich an den vorherigen Jahren und hält Rücksprache mit den anderen Engagierten im Studentenrat, um geplante Ausgaben im Haushaltsplan abzudecken. Seit dem 5. April 2018 hat Sebastian Jaster das Amt inne.
Würde der StuRa der Maßgabe der schwarzen Null folgen, gäbe es keine Probleme. Doch dies ist nicht so einfach. So ist es oft nicht zu verhindern, dass Rücklagen aufgebaut werden. Notwendig ist es zudem, weil der StuRa die Möglichkeit haben muss, auf unvorhergesehene Kosten zu reagieren. Ein gewisses finanzielles Polster ist daher sinnvoll. Dieses darf laut Innenrevision der TU Dresden etwa 100.000 Euro betragen. Die Innenrevision ist für die buchhalterische Prüfung der Finanzen zuständig. Sie kontrolliert, ob Buchungen richtig durchgeführt wurden und Begründungen für Ausgaben mit dem Gesetz übereinstimmen.
Die Ausgaben des StuRa sind stark an das Engagement der Studentenschaft gebunden. Organisiert sie viele Veranstaltungen und setzt Ideen um, wird mehr Geld ausgegeben. Ein geringes Engagement führt dazu, dass nicht alle eingenommen Gelder ausgegeben werden. So ist es auch Aufgabe des Studentenrats, seinen Beitrag an das Ausgabeverhalten der Studentenschaft anzupassen. Somit wird verhindert, dass zu viele Rücklagen aufgebaut werden, aber auch, dass zu wenig Geld da ist. Mit der aktuellen Beitragshöhe von 4,60 Euro stellt die TU Dresden im bundesweiten Durchschnitt eines der Schlusslichter dar. Die letzte Erhöhung erfolgte 2012 und betrug einen Euro. Die Studenten der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden zahlen zum Beispiel 18,50 Euro.
Um die Frage nach dem Warum zu beantworten, betrachtet man zuerst den vorliegenden Antrag zur Erhöhung. Diesen findet man in den Sitzungsunterlagen des StuRa vom 5. April. In diesem werden als Gründe für die Erhöhung der Ausgaben die gestiegenen Kosten für Personal, die Referate, soziale Härtefälle, die Förderung des Sports sowie für studentische Projekte aufgeführt. Außerdem wird die Neuanschaffung von Büroausstattung genannt, wobei es sich hier um eine einmalige Ausgabe und keinen Trend handelt, welcher durch eine Beitragserhöhung aufgefangen werden müsste.
Steigerung der Personalkosten: Da die beiden Festangestellten des StuRa 2016 in den Ruhestand gingen, wurde zuvor ein neues Personalkonzept ausgearbeitet. Dies setzt sich künftig aus drei Angestellten zusammen. Dadurch soll eine bessere Service-Leistung für die Studenten erreicht und der gestiegene Verwaltungsaufwand besser bewältigt werden. Des Weiteren beschäftigt der Studentenrat eine Aushilfe, um das Servicebüro zu besetzen. Insgesamt sind im aktuellen Haushaltsplan 122.000 Euro für Personalkosten vorgesehen. In früheren Haushaltsplänen mit zwei Angestellten lag dieser Wert bei etwa 90.000 Euro. Die Erhöhung wird jedoch in Zukunft um 50.000 Euro ausfallen. Der Grund hierfür ist die später hinzugekommene dritte Festanstellung. Um diese Erhöhung abzufangen, müsste jeder Student pro Jahr etwa 1,50 Euro zusätzlich zahlen.
Steigerung der Kosten für Referate: Als die beiden größten Posten werden hier die Geschäftsbereiche Hochschulpolitik sowie Lehre und Studium aufgeführt. Bei ersterem hat sich der Bedarf auf 30.000 Euro im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014/15 verdoppelt. Im Geschäftsbereich Lehre und Studium ist das Referat Kultur angesiedelt, das 2017 das StuRa-Sommerfest Schampus auf dem Campus durchgeführt hat. Durch dieses erklärt sich die Erhöhung um 33.000 Euro im zugehörigen Topf. Das Fest sollte durch den Getränke- und Essensverkauf refinanziert werden. Die Einnahmen blieben jedoch unter den Erwartungen, sodass ein Minus von etwa 8.000 Euro entstand. 2018 wird es keine Großveranstaltung des StuRa geben und eine Durchführung in zukünftigen Jahren ist noch nicht geklärt. Es handelt sich also um eine einmalige Ausgabe. Als letzter Punkt wird die Uniweite Fachschaftentagung aufgeführt. Auf dieser treffen sich Vertreter des Studentenrats, der Fachschaftsräte und Hochschulgruppen, um sich zu vernetzen und auszutauschen. Der Finanzierungsbedarf wird mit 8.000 Euro angegeben. Die Tagung findet jedes Jahr statt, sodass es sinnvoll ist, sie fest einzuplanen. Die Erhöhung bei den Referaten beläuft sich also auf etwa 23.000 Euro, wenn man die Finanzierung des Sommerfestes herausnimmt. Für jeden Studenten würden hier jährlich 0,69 Euro anfallen.
Steigerung der Ausgaben für soziale Härtefälle: Der StuRa bietet die Möglichkeit, den kompletten Semesterbeitrag zurückzuerstatten. Hier gab es eine Verdreifachung der Ausgaben von 8.000 auf 23.000 Euro seit 2014/15. Als Gründe werden die gestiegenen Semesterbeiträge sowie steigende Antrags- beziehungsweise Bewilligungszahlen aufgeführt. Diese Steigerung würde eine Erhöhung der Beiträge für jeden Studenten um 0,45 Euro bedeuten. Hierbei kann man durchaus von einem Trend sprechen, welcher sich halten oder sogar fortsetzen wird.
Steigende Ausgaben zur Förderung des Sports: Eine der Aufgaben der Studentenschaft ist es, den Studentensport zu fördern. Hierfür beträgt die Steigerung der Ausgaben 8.000 auf 15.000 Euro. Die Erhöhung fand dabei vom Haushaltsjahr 2016/17 zu 2017/18 statt: Vor allem die Teilnahme an Meisterschaften durch einige Uniteams wird als Hauptgrund aufgeführt. Um die Mehrkosten zu kompensieren, müssten Studenten 0,24 Euro mehr zahlen.
Steigende Ausgaben für studentische Projekte: Projekte aller Art, die von Studenten durchgeführt werden, können vom Studentenrat gefördert werden. In der Begründung wird hier das Haushaltsjahr 2012/13 herangezogen. Damals betrugen die Ausgaben 11.500, im Haushaltsjahr 2016/17 42.500 Euro. Im zugehörigen Topf sind für das Haushaltsjahr 2017/18 60.000 Euro vorgesehen. Dies würde einer Steigerung von knapp 50.000 Euro entsprechen, also 1,50 Euro für jeden Studenten.
Insgesamt kommt man also auf Mehrkosten von 4,38 Euro pro Studenten. Dieser Wert bezieht sich auf ein Haushaltsjahr. Für ein Semester demnach 2,19 Euro. Dabei wurde mit einer Studentenzahl von 33.300 gerechnet. Dies entspricht dem Stand vom 7. November 2017 und ungefähr der Anzahl Studenten, welche die TU Dresden bis 2020 laut Sächsischem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst halten soll. Festgehalten wurde diese Zahl im Hochschulentwicklungsplan 2025. Außerdem wurden hier nur die im Antrag selbst aufgeführten Posten betrachtet. Zum Beispiel erfuhr auch der Topf für die Bewerbung und Durchführung der Wahlen einen Anstieg um rund 17.000 Euro. Bezieht man die Summe der Veränderungen der anderen Töpfe mit ein und betrachtet auch zukünftige Veränderungen wie die Anpassung bei den Gehältern, ist eine Erhöhung der Beiträge um drei Euro durchaus gerechtfertigt.
Der ehemalige Finanzer des Studentenrats, Robert Georges, hat demnach nichts anderes getan, als die ihm vorliegenden Fakten zu betrachten und dem Plenum des StuRa einen entsprechenden Handlungsplan vorzulegen. Die Frage ist also nicht, ob die Erhöhung um drei Euro in der aktuellen Situation nötig ist, sondern wieso sie so plötzlich kommt und ob die erhöhten Ausgaben des StuRa sinnvoll begründet werden.
In aktuellen Sitzungen des Plenums werden gehäuft Finanzanträge abgelehnt, da die genaue Situation um die Finanzen nicht klar ist. So findet man im Protokoll der Plenumssitzung vom 1. Februar Aussagen von Georges, dass die „Auszahlungshöhe [einzelner Konten, Anm. d. Red.] … nur über die Buchhaltung festgestellt werden“ kann und „vermutlich“ nicht genügend Geld vorhanden ist. Ein anderer Antrag auf der gleichen Sitzung wurde abgelehnt, weil der zugehörige Topf für Projektförderung ausgesetzt wurde. Der Grund hierfür liegt an noch offenen „Zahlungsverpflichtungen von ca. 30.000€“. Der Teil der Campusrauschen-Anfrage, welcher sich auf die Zusammensetzung dieser Zahlungsverpflichtungen bezog, wurde vom StuRa nicht beantwortet. Auch von einer Steuernachzahlungsforderung ist die Rede, welche ebenfalls nicht näher begründet wird.
Man könnte also die Frage stellen, ob den Verantwortlichen im Studentenrat der Überblick fehlt, was mit den Geldern der Studentenschaft passiert. Dass ein Abbau der Rücklagen, welche im Haushaltsjahr 2014/15 etwa 250.000 Euro betrugen, notwendig war, ist klar. Diese Rücklagen wurden laut Studentenrat aufgebaut, um die Übergangszeit vom alten Stellenkonzept zum neuen zu finanzieren. In dieser Zeit hätten sowohl die alten als auch neue Angestellte bezahlt werden müssen, sodass Mehrkosten in Höhe von 150.000 Euro angefallen wären. Diese vorgesehene Übergangszeit konnte jedoch nicht realisiert werden. Aufgrund dieser unerwarteten Rücklagen konnte eine geplante Beitragserhöhung für das Wintersemester 2017/18 verschoben werden, begründet der Studentenrat in seiner Antwort auf unsere Anfrage.
Aktuelle und ehemalige Mitglieder des StuRa-Plenums sagen jedoch, dass in den folgenden Jahren der Abbau der Rücklagen über andere Wege nicht gebremst wurde. Der StuRa wäre vielleicht nicht in die aktuelle Situation gekommen, hätte eine bessere Kommunikation über den finanziellen Stand stattgefunden. Die dafür vorgesehenen Instrumente kamen zumindest in der Anfangszeit seit Georges’ Amtsantritt 2015 zum Einsatz. Die Geschäftsordnung des Studentenrats sieht vor, dass der amtierende Finanzer in seinem vierteljährlich erscheinenden Bericht über die Einnahmen und Ausgaben informiert. Den Sitzungsunterlagen vom 5. April 2018 lässt sich entnehmen, dass diese Berichte für das komplette Jahr 2017 fehlen. Der Studentenrat musste 2017 also ohne diese Informationen arbeiten. Dazu gehört auch der Haushaltsplan. Dieser wurde erst ein halbes Jahr nach Beginn des Haushaltsjahres aufgestellt und beschlossen. Wie die getätigten Ausgaben in dieser Zeit gerechtfertigt werden und wieso der Haushaltsplan erst so spät vorlag, wurde auf unsere Anfrage hin bisher nicht beantwortet.
Dass einige Mitglieder im Studentenrat mit der Arbeit des einstigen Geschäftsführers Finanzen nicht zufrieden sind, zeigt auch ein Abwahlantrag. Dieser wurde abgelehnt, obwohl die Initiative ein Signal war, dass sich etwas ändern muss. Die Diskussion zum Antrag wurde in einer geschlossenen Sitzung durchgeführt, die Begründung ist also nicht öffentlich einsehbar.
Ob der Jahresabschluss, also eine Gesamtübersicht der Ausgaben und Einnahmen eines Jahres, den Mitgliedern des Plenums zur Kenntnis gebracht wird und für jeden Studenten der TU einsehbar ist, wurde uns nicht beantwortet. Sollte dies nicht der Fall sein, würde den Plenumsmitgliedern ein wichtiges Mittel fehlen, die finanzielle Lage einzuschätzen. Denn ob und wie viel Geld der Studentenrat ausgibt, wird durch das Plenum demokratisch entschieden. Bei den Sitzungen treffen dabei oft unterschiedliche Meinungen aufeinander. Auch fehlt meist die Rückmeldung von der Studentenschaft. Vielleicht ist das fehlende Interesse der Studenten aber auch ein Indiz dafür, dass sie mit den getätigten Ausgaben kein Problem haben. In der Antwort auf unsere Anfrage zeigt sich der StuRa erfreut über das gestiegene Engagement der Studenten, welches sich im höheren Ausgabeverhalten äußert. Für den Studentenrat ist die Beitragserhöhung der Weg, weiterhin auf dem bisherigen Niveau Beratungen durchzuführen und eine Vielzahl an Projekten unterstützen zu können.
Fazit: Bei der derzeitigen Höhe des Semesterbeitrags und im Vergleich zu den Beiträgen anderer studentischer Organisationen fallen die drei Euro relativ gering aus. Die aktuelle Situation erweckt dennoch den Anschein von Übersichtslosigkeit und als wäre das Problem gerade erst entstanden. Wir erhielten zum Beispiel bis Redaktionsschluss auch keine Antwort darauf, wie der aktuelle Kontostand des Studentenrats aussieht und wie hoch die Auslastung der einzelnen Töpfe im Haushaltsplan ist. Es wurde uns jedoch mitgeteilt, dass der StuRa zurzeit daran arbeitet, die Wissenslücken zu schließen und dass sich der neue Finanzer des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018/19 annimmt.
Text: Marius Walther (Transparenzhinweis: Der Autor war von 2013 bis Anfang 2017 selbst im Studentenrat aktiv.)
Foto: Amac Garbe
UPDATE: Auf der Sitzung vom 19.04.2018 hat das Plenum des Studentenrates der Erhöhung um drei Euro zugestimmt. Der Antrag wurde mit 27 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und fünf Enthaltungen angenommen. Die Erhöhung des Beitrages ist zum kommenden Wintersemester geplant.
Der Artikel gefällt mir sehr und erinnert sehr an die Kolumne von Mely Kiyak vom 09. Mai in der Zeit.
https://www.zeit.de/kultur/2018-05/buecherverbrennungen-jahrestag-dresden-pegida-bewegung-kiyaks-deutschstunde
Die Wahlbeteiligungen zur Stura- und Fachschaftswahl sprechen für sich. Es mangelt an Interesse aufgrund mangelnder Interessenvertretung! So fehlten ab 2009 in fast allen Studiengängen gültige und in Kraft gesetzte Studiendokumente, bei gleichzeitiger vorliegender Kenntnisnahme des Stura und Unvereinbarkeit mit dem Hochschulgesetz und den rechtsstaatlichen Prinzipien.
Ich bin gespannt wie das Oberverwaltungsgericht Dresden im laufenden Verfahren entscheidet. Derzeit sieht es so aus als ob die betroffene Immatrikulation nichtig sein wird und dem Studierenden der Studentenstatus, inkl. der erbrachten Leistungen, rückwirkend aberkannt wird.
Die größte Fakultät Maschinenwesen versteht Demokratie ebenfalls anders. Die letzten FSR-Protokolle sind online einsehbar vom 15.11.2016. Die Probleme sind bekannt und werden nicht angegangen.
https://tu-dresden.de/ing/maschinenwesen/fsr/offizielle-dokumente-und-formulare/protokolle
Des Weiteren sind die Sitzungszusammenfassungen der Fachschaften ET und Maschinenwesen für den größten Teil der Studierendenschaft völlig irrelevant. Inhaltlich sind sie obsolet und bieten dem Studierenden keinen Mehrwert durch einen zusätzlichen Informationsgewinn.
Inhaltlich, bezüglich des eigenen Studiengeschehens, sind die Studienkommissionen interessant. Über die StuKo-Arbeit wird aber nicht öffentlich informiert. Damit besteht keine Möglichkeit sich aktiv über den eigenen Studiengang, dessen Inhalte und Werdegang, zu informieren.
Offensichtlich ist die Selbstverwaltung nicht handlungsfähig, dafür aber undemokratisch!
Das generelle Desinteresse der Studierenden durch die Diskreditierung derjenigen, die sich wenigstens noch engagieren, zu decken grenzt an eine gewisse Frechheit. Kritik an Arbeitsweisen und dergleichen sind gern gesehen, Forderungen ohne konkrete, sinnvolle Lösungen oder persönlichen Einsatz sowie Verunglimpfungen sind hier aber Fehl am Platz.
Der Artikel führt klar auf, dass es diverse Misstände gibt. Dies ist aber kein Grund falsche Behauptungen („fast überall fehlende Studiendokumente“, wo denn überall?) ins Feld zu führen und Kompetenzen zu vermengen (Die Studierendenvertretungen haben nur gewissen Einfluss/eingeschränkte ehrenamtliche Möglichkeiten Studiendokumente zu ratifizieren) um einem teilweise persönlichen Verfahren Auftrieb zu gewähren.
Alles in Allem wäre ein bisschen kostruktiver Austausch bei Weitem angebrachter als überall Diskreditierung und Misstrauen zu streuen.
Hallo Ernst, dein Kommentar nervt mich einfach nur.
Nach meiner Recherche sind fast alle Ba, Ma, Diplom, Aufbaustudiengänge und Staatsexamen betroffen. Die Dokumente existierten de jure nicht.
Ausnahmen gibt es sehr wenige und meist beschränken sie sich fast, so wie ich mich erinnern kann, nur auf den Studiengänge Internationale Beziehung und Studiengänge deren Dokumente älter als 2009 sind. Die meisten gültigen Studiendokumente bestehen in den Geistes- und Sozialwissenschaften, ausgenommen Lehramt.
Erst nachdem erfolglos, im Stura und den Fachschaften viele Jahre auf das Problem aufmerksam gemachte wurde, engagierte Studierende Fachschaft und Stura verlassen hatten („Ich mach nichts mehr im FSR, waren nur noch Idioten dort.“) und ich diverse Klagen gegen die Tu Dresden gewonnen hatte, änderte sich am Zustand „der Gültigkeit“ etwas. Der Sachverhalt wird gerade am Oberverwaltungsgericht verhandelt.
Derzeit steht es um die Dokumente und Immatrikulationen, Exmatrikulationen und erbrachten Leistungen schlecht, da nachträglich in Kraft gesetzte Dokumente vermutlich aufgrund der Offensichtlichkeit und schweren Fehler nichtig sind.
Ich habe mich ausschließlich mit den Stura und Fachschaften, sowie der Peer-Group der Tu Dresden auseinandersetzen müssen. Alle argumentierten so wie du. Aber vor dem Verwaltungsgerichten bekomme ich Recht. Den Rest ersparre ich mir!
Es gibt Verwaltungsgerichte die meine „falschen Behauptungen“ bestätigen und verbindlich beweisen. Also unterlasse deine falschen Behauptungen und gefühlten Wahrheiten in deinem Hinterstübchen oder überlege was du schreibst!
Es gibt Ausnahmen im Strura und den Fachschaften. Doch die Organsiation als solche, ist einfach nicht mehr Handlungsfähig. Einfach weil Zeit und Kompetenz fehlt. Die strukturelle und instutionelle Gewalt ausgeartet ist.
Ja und die Studierndenschaft ist blind und wird nicht einbezogen oder informiert. Will es nicht wissen, hate keine Zeit, was auch immer!