Die Obergrenze

Sachsen begrenzt die Zahl seiner Studierenden. Für die einen ist das eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, für die anderen ein Affront gegenüber Bildungswilligen.

Das Stündlein der roten Stühle hat geschlagen. Wo sich in der SLUB momentan noch Studierende um die unbequemen Schemel bekleinkriegen, könnte bald das Motto lauten: Stüfa — Stühle für alle. Und zwar nicht, weil die Zahl der Stühle steigen wird. Vielmehr wird die Konkurrenz sinken: Sachsen begrenzt die Zahl seiner Studierenden von derzeit 111.499 auf 95.000 im Jahr 2025. So sieht es der Hochschulentwicklungsplan 2025 (HEP 2025) des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vor, den die 14 sächsischen Fachhochschulen und Universitäten im vergangen Jahr unterzeichnet haben.

Grund für die Deckelung ist der Hochschulpakt. Oder besser: dessen Ende. Mit diesem hatten sich die sächsischen Hochschulen verpflichtet, die Studierendenzahlen konstant auf dem Niveau von 2005 — 106.000 Studierende in Sachsen — zu halten. Im Gegenzug bekommen sie finanzielle Mittel, von 2015 bis 2020 500 Millionen Euro. Dieses Geld fließt nicht nur in Maßnahmen wie jene zur Verbesserung des Studienerfolgs, sondern vor allem in die Finanzierung der Überlast-Beschäftigungsverhältnisse. Doch der Hochschulpakt läuft ab 2020 aus — und damit auch die Beschäftigungsverhältnisse. Allein aus den Überlastpaketen I und II wurden 400 sogenannte Vollzeitäquivalente finanziert, die, wie SMWK-Pressesprecher Andreas Friedrich erklärt, von den Unis in größerer Zahl als Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse umgesetzt werden können. Beispielsweise hat das Überlastpaket I der TU Dresden 88 Beschäftigungsverhältnisse beschert, die nun nach 2020 „wohl nicht neu vom SMWK aufgelegt werden“, sagt TUD-Pressesprecherin Kim-Astrid Magister.

Fest steht: Die Zahl der Lehrenden wird nach 2020 sinken. Genau hier setzt die Argumentation der Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) an: Weniger Lehrende, weniger Studierende. „Wir wollen die Qualität der Lehre sichern.“  Ihr Ministerium geht sogar davon aus, dass sich die Betreuungsrelation verbessern wird, weil die Zahl der Studierenden stärker sinken soll als die der Beschäftigten.

„Das ist eine Fehlargumentation. Selbst wenn das Betreuungsverhältnis besser werden sollte, wird die Qualität der Lehre nicht steigen.“ Daniel Irmer ist alles andere als begeistert von der Senkung der Studierendenzahlen. Er ist Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, die in der Begrenzung der Studierendenzahlen einen der Hauptkritikpunkte an der HEP 2025 sieht. Sie wirft der Ministerin vor, durch die Begrenzung der Zahlen nur einen Vorwand für spätere finanzielle Kürzungen schaffen zu wollen: Weniger Studierende, weniger Mittel vom Freistaat, so die Logik.

Doch es sind nicht alle Studiengänge von der Begrenzung betroffen. So werden die Studienanfängerplätze für die Lehramtsausbildung von 1.700 auf 2.375 erhöht, bei Zahn- und Humanmedizin soll das aktuelle Niveau gehalten werden — der Daseinsvorsorge zuliebe. Auch das sieht die KSS kritisch: Was bei einem Studiengang erhalten bleibt, müssen andere womöglich mehr einsparen. „Die Begrenzung der Studierendenzahlen“, sagt Irmer, „ist nicht sinnvoll.“

Die Ministerin hingegen rechnet ohnehin mit weniger Studienanfängern — obwohl die Kultusministerkonferenz die Zahl der bundesweiten Studienanfänger mit 20.600 nach einigen Aufs und Abs insgesamt höher einschätzt als 2016 (20.500). Doch Stange befürchtet vor allem eine sinkende Nachfrage aus den alten Bundesländern: So gehörten Sondereffekte wie doppelte Abiturjahrgänge der Vergangenheit an, gleichzeitig werden die dortigen Hochschulen ausgebaut. KSS-Sprecher Irmer kann diese Erwartungen nicht nachvollziehen. Er verweist auf steigende Schülerzahlen in Sachsen, aber auch auf Flüchtende: Es sei völlig unklar, wie viele von ihnen in Sachsen studieren wollen. Doch mit ihrer Kritik stößt die KSS auf taube Ohren. Die Begrenzung der Studierendenzahlen ist als Teil der HEP 2025 — Stanges Stolz — unumwerflich.

Damit die Unis sich auch an die Vorgaben halten, schließen sie mit dem Freistaat eine Zuschussvereinbarung ab. Deren Grundidee: Hält die Uni ihre Ziele ein, gibt es Geld. Wenn nicht, sinkt das Zielvereinbarungsbudget. Die spezifischen Ziele werden dann für jede Hochschule in einer Zielvereinbarung festgehalten. Für die Studierendenzahlen an der TUD beispielsweise heißt das: Die Zielzahl beträgt 33.500 im Jahr 2017 und 33.000 in den Jahren 2018 bis 2020. Solange die Zahlen sich in einem Bereich von 31.350 bis 34.650 bewegen, gibt’s volle Punktzahl. Einen solchen Korridor, versichert SMWK-Pressesprecher Friedrich, werde es auch in der Zielvereinbarung für die Periode nach 2020 geben. Jenen Zielvereinbarungen also, die die 95.000-Marke für ganz Sachsen einhalten sollen. Ohnehin, sagt Friedrich, sei diese keine absolute Zahl, sondern eine „Orientierungsgröße“. Den Korridor hält auch Irmer für notwendig. Und merkt an: „Die Zahlen sind dann fast auf aktuellem Niveau.“

Die Theorie ist klar — die Praxis noch nicht. „Wie die TUD das konkret umsetzen wird, ist derzeit noch in der Planung“, erklärt Pressesprecherin Kim-Astrid Magister. Ein Ansatz ist, Beratungs- und Unterstützungsprogramme wie „PASST“ zu fördern, damit mehr Studierende ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen können. Salopp formuliert: Wer schneller fertig ist, hält weniger lang einen Platz besetzt. Doch was, wenn die KSS recht behält — und die Nachfrage der Studierenden die Obergrenze tatsächlich sprengt? „Gegebenenfalls“, sagt Magister, „muss auch über die Einführung von NCs nachgedacht werden.“

Die KSS hätte da eine andere Idee: den Hochschulpakt verstetigen. Das aber steht nicht zur Debatte, wenngleich die Länder und der Bund derzeit über eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Grundlagenfinazierung der Hochschulen und Universitäten verhandeln. Was es damit auf sich hat? Campusrauschen und schlau werden!

Text: Luise Martha Anter

Foto: Amac Garbe

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