Der Kampf um Anerkennung

Der Student_innenrat (StuRa) der Technischen Universität (TU) Chemnitz hat die Juso-Hochschulgruppe im Juli 2018 nicht als studentische Initiative anerkannt. Mit dem Einspruch gegen die Entscheidung des StuRa, der Hilfe des Rektorats der TU und des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) ändert sich nun die Situation.

Der StuRa der TU Chemnitz lehnte im Juli 2018 die Juso-Hochschulgruppe als studentische Initiative ab. Sebastian Cedel, Mitglied des StuRa, erklärt: „Die Juso-Hochschulgruppe ist eine politische Jugendgruppe und satzungsgemäß an die Sozialdemokratische Partei Deutschlands angegliedert. Die meisten politischen Jugendorganisationen sind zwar parteinah, jedoch strukturell getrennt. So ergab sich ein Sonderfall bei den Jusos. Die Mehrheit der Mitglieder des StuRa konnte dem Antrag auf Anerkennung nicht folgen, bis eine rechtssichere Einschätzung vorliegt, dass mit der Anerkennung keine versteckte Parteienfinanzierung erfolgt.“

Nach der Verweigerung der Anerkennung waren die Aktiven der Jusos mit der Entscheidung nicht einverstanden. Denn: In Sachsen gibt es mehrere Juso-Hochschulgruppen, die die gleiche strukturelle Angliederung an die SPD haben, sodass die Rechtssituation bei allen in Frage gestellt werden müsste. Deshalb haben die Aktiven aus Chemnitz sich rechtlichen Beistand geholt. Allerdings war für den StuRa die rechtliche Entscheidung zur Anerkennung unklar, weswegen er sich ans Rektorat der TU Chemnitz gewendet hat. Als rechtsfähige Teilkörperschaft ist der Student_innenrat nämlich abhängig von der Rechtsaufsicht der Universität. Das Rektorat leitete die Anfrage dann ans SMWK weiter, um eine Lösung zu finden.

Das SMWK hat sich dabei nicht direkt für die Juso-Hochschulgruppe eingesetzt. Dazu erklärt Pressesprecher Falk Lange: „Allerdings wurde das Ministerium im vergangenen Jahr von der TU Chemnitz um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Die TU hielt die Ablehnung insbesondere wegen des Verstoßes gegen das Gebot staatlicher Neutralität und den Grundsatz der politischen Chancengleichheit für rechtswidrig. Das Wissenschaftsministerium teilt diese Auffassung.“ Das Gebot staatlicher Neutralität sowie der Grundsatz der politischen Chancengleichheit sind durch das Grundgesetz festgeschrieben und auch im Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) verankert.

„Diese Einschätzung der Rechtsaufsicht liegt dem StuRa seit einiger Zeit vor und verneint die damaligen Bedenken“, erklärt Sebastian Cedel. Damit der StuRa über den Antrag erneut abstimmen kann, muss die Juso-Hochschulgruppe ihn aber erneut einreichen. „Leider kam es zu keiner Rückmeldung“, fügt Cedel hinzu.

Das Rektorat der TU Chemnitz selbst hat die Juso-Hochschulgruppe anerkannt. Die Juso-Hochschulgruppen in Deutschland bestehen aus Student*innen, die für Grundwerte wie Sozialismus, Feminismus und Internationalismus eintreten. Sie pflegen zwar ein kritisch-solidarisches Verhältnis zur SPD, aber sie sind ein eigenständiger Verband. Zum Beispiel waren die Juso-Hochschulgruppen gegen das Geordnete-Rückkehr-Gesetz in Deutschland, das zweite Gesetz zur Ausreisepflicht. Auch deswegen war die Anerkennung der Juso-Hochschulgruppe in Chemnitz wichtig, wegen des steigenden Rassismus.

UPDATE vom 28.4.2020:

Julius Reim, Landeskoordinator der Juso-Hochschulgruppen Sachsen, sagt:
„Das Rektorat der TU Chemnitz hat den Student_innenrat aufgefordert, den Beschluss der Nichtanerkennung aufzuheben und erneut (binnen einer Frist von vier Wochen nach dem 5.12.2019) über den Antrag zu entscheiden. Nach unseren Informationen ist das erfolgt.“

Text: Anna Shtutina

Foto: Amac Garbe

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