Ende ohne Schrecken

Die Juristische Fakultät an der Technischen Universität Dresden soll geschlossen werden. Daran ändert sich zwar nichts – gute Nachrichten gibt es trotzdem.

Über die Juristische Fakultät der TU Dresden (TUD) gab es zuletzt wenig Gutes zu berichten: Auflösung, Wegzug der Professoren, bedrohte Lehre. Jetzt aber sagt Julian Freudiger, Sprecher des Fachschaftsrates (FSR) Jura: „Wir sind wunschlos glücklich.“ Wie konnte es dazu kommen? Die Fakultät erhält Aufschub. Drei Professuren zogen schon im letzten Herbst gen Westen diesen Herbst sollte die nächste folgen. Bis zum Wintersemester 2019/20 sollten insgesamt fünf Professoren die TUD gen Universität Leipzig (UL) verlassen haben. Das aber wird nicht geschehen. Die Fakultät wird nicht am 31.08.2018, sondern erst am 30.09.2020 aufgelöst. Der Fakultät bleiben so sieben „Stammprofessoren“ erhalten, die dank mitgliedschaftlicher Rechte in den Gremien der Universität wie Senat und Fakultätsrat mitwirken dürfen. Das genügt, um überhaupt als Fakultät zu gelten. Das wiederum bannt auch die Gefahr, dass Studierende ihren Abschluss unter dem Dach der Philosophischen Fakultät machen müssen und so ein Zeugnis mit Schönheitsfehler haben.

Schon Mitte Mai hatte der Rektor Prof. Hans Müller-Steinhagen den Vorschlag im Senat der TUD eingebracht, der einstimmig zustimmte. Mit dem Ja von Senat und kurz darauf auch dem Fakultätsrat war die Entscheidung aber noch nicht in trockenen Tüchern. Vielmehr war eine Verschiebung nur „in enger Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium (SMWK)“ möglich, wie TUD-Pressesprecherin Kim-Astrid Magister betont. Denn: Die Konzentration der juristischen Ausbildung an der UL und damit die Auflösung der Juristischen Fakultät an der TUD steht als Zielvereinbarung in der Sächsischen Hochschulentwicklungsplanung 2025 (HEP 2025), für deren Erfüllung die TUD Geld erhält. Im SMWK bezeichnet Pressesprecher Andreas Friedrich die Aufschiebung der Versetzung nun als eine „flexible Lösung“ an der Universität Leipzig läuft alles weiter wie geplant: „Die einzige Änderung besteht darin, dass die Universität nunmehr eine unbesetzte Professorenstelle erhält“, erklärt er. Das heißt: Die UL bekommt diesen Herbst keinen konkreten Professor, sondern muss noch selbst auf die Suche gehen.

Der Plan zur Verschiebung entstand in Gesprächen zwischen Studierenden und der Universitätsleitung. In einem offenen Brief des FSR hatten die Studierenden zuvor ihren Unmut über die Situation geäußert, ihre Sorgen über die Sicherstellung des Lehrbetriebs. Im Rektorat stießen sie damit auf offene Ohren: „Die Organisation von entsprechenden Lehrstuhlvertretungen hätte sich in der Tat schwierig gestaltet“, sagt Magister. Wäre es nicht absehbar gewesen, dass der Weggang von insgesamt fünf Professuren Probleme für den Lehrbetrieb mit sich bringt? Die TUD-Pressesprecherin verneint. „Die Hürden bei der  Sicherstellung des Lehrbetriebes waren nicht von Anfang an absehbar.“ Auch Julian Freudiger sagt, dass der Lehrbetrieb bisher also auch nach dem Wegzug der ersten drei Professuren nach Leipzig im vergangenen Herbst gesichert war. Dafür haben auch die finanziellen Mittel des SMWK gesorgt, die die TUD für Vertretungen erhalten hat. Insgesamt hat das SMWK der TUD bis einschließlich 2023 Unterstützung zugesagt, wenn die letzten, zum Wintersemester 2020/21 immatrikulierten Master-Studierenden ihr Studium regulär beenden würden: 1,7 Millionen Euro zur Sicherung der Lehre. Die Summe solle allerdings aufgrund der neuerlichen Entscheidung „überprüft“ werden, sagt Friedrich. Am Geld scheiterte die Organisation von Lehrvertretungen also nicht. Die TUD hat schlicht keine Professor*innen mit geeignetem fachlichen Profil gefunden.

Mit der Entscheidung zur Verschiebung zeigen sich nun alle zufrieden. Wen man auch fragt die Kritik ist verstummt. Alle freuen sich über die konstruktive Zusammenarbeit, über die flexiblen Reaktionen, über das verschobene Ende. Doch für alle Seiten ist klar: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Text: Luise Martha Anter

Foto: Amac Garbe

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