Campuskolumne

Na, liebe Lehramtsstudierende? Was haltet Ihr von der neuen Regelung für das Erste Staatsexamen? Da eine gute Freundin von mir im Fachschaftsrat für Allgemeinbildende Schulen sitzt, wusste ich schon ein paar Wochen vor allen anderen, dass sich etwas in der Prüfungsordnung für das Stex ändern wird. Was das genau ist, wurde gemutmaßt, und auch jetzt warten wir alle auf ein endgültiges Statement vom Kultusministerium, das hoffentlich bis Ende Januar kommt … Drei Monate bevor die Ersten von uns schon verbindlich damit arbeiten müssen, denn im April ist die Prüfungsanmeldung für diejenigen, welche die neue Ordnung zuerst trifft.

Fairerweise muss ich sagen, dass ich mich als Ersti, als Dritt- oder Fünftsemester gefreut hätte, wenn man mir von der Neuregelung erzählt hätte. Viele KommilitonInnen von mir tun das auch – da sie noch nicht im letzten Viertel ihres Studiums sind oder ein Semester vorgearbeitet haben. Denn Vorteile gibt es: Nur noch eine schriftliche Klausur – Psycho oder Erziehungswissenschaften! Dann gibt es noch zwei mündliche Prüfungen, wobei die Fächer, in denen man geprüft wird, davon abhängen, in welchem Fach man seine Staatsexamensarbeit schreibt. Für die hat man neuerdings sogar sechs Monate Zeit statt vier. Und das Coolste: Man kann direkt nach dem Abschluss ins Referendariat starten, weil man nun zwei Monate vor dem eigentlichen Ende des Semesters fertig wird. Man bekommt also das Zeugnis auf Ende Januar oder Ende Juli datiert und nicht erst Ende März oder Ende September und muss demnach nicht ewig bis zum Beginn des neuen Schuljahres auf das Referendariat warten. Aber eine Kehrseite der Medaille gibt es immer und zwischen den Zeilen steht viel geschrieben. Zuerst einmal trifft die Regelung diejenigen kalt, die genau so fertig werden, dass sie die Ersten sind, die es betrifft. Alles, was nicht funktioniert, Logikfehler dieser Änderung oder organisatorische Fehlschlüsse, treffen sie. Klar, irgendwer ist immer der oder die Erste. Aber was genau bedeutet das und welche Zweifel gibt es?

Die Vorstellung, dass potentielle Planungsfehler dieser doch recht überstürzten Änderung auftreten und die berufliche Zukunft der AbsolventInnen negativ beeinflussen können, kann beängstigend sein. Denn wie soll das eigentlich ablaufen? Damit man rechtzeitig zum neuen Schuljahr in das Referendariat starten kann, muss dieses beginnen, bevor überhaupt bekannt ist, ob alle Prüfungen bestanden sind. Das heißt, so weit wurde es bisher mitgeteilt, es beginnt das Referendariat, weil erst mal davon ausgegangen wird, dass die Prüfungen schon bestanden sein werden. Klingt zwar erst mal gut, aber was, wenn doch der schlimmste Fall eintritt? Finden dann die Wiederholungsprüfungen parallel zum Referendariat statt? Das bleibt abzuwarten. Außerdem soll wohl garantiert werden, dass alle Absolventen einen Referendariatsplatz bekommen, wenn sie das wollen. Da viele Studierende vermutlich lieber nach der neuen Ordnung studieren wollen, werden aber nicht nur diejenigen im Wintersemester 2019/20 mit dem Stex fertig, bei denen es so geplant war, sondern auch viele Leute aus dem Vorjahr werden freiwillig länger studieren und zur gleichen Zeit fertig, um von den Änderungen der neuen Regelung zu profitieren. Das ist zwar völlig nachvollziehbar und legitim, aber wie sollen denn für all diese Personen auf einmal Plätze garantiert werden?

Für diejenigen, die regulär in jenem Semester fertig geworden wären, ist auch Folgendes problematisch: Eigentlich hätte man im vorletzten Semester noch seine Seminare besuchen können und hätte danach, im letzten Semester, die Abschlussarbeit und die Prüfungen gehabt. Jetzt sieht die Änderung allerdings vor, dass man im vorletzten Semester komplett für diese Arbeit Zeit hat. Kann man das langfristig planen, dann versucht man sich dieses Semester freizuhalten. Erfährt man jedoch im siebten Semester von der Änderung und hat bei neun Semestern Regelstudienzeit das achte Semester noch mit Seminarbesuchen vollgeplant, gestaltet sich das schwierig. So müsste man also parallel zu den Lehrveranstaltungen und den zu erbringenden Prüfungsleistungen noch die Abschlussarbeit schreiben. Das ist nicht nur eine Doppelbelastung, sondern auch problematisch, sollte man durch eine dieser Prüfungen durchfallen. Dann verfällt nämlich auch laut Prüfungsordnung die fertige, abgegebene Staatsexamensarbeit und man muss sie neu schreiben – mit einem anderen Thema. Ist man nicht bereit, dieses Risiko einzugehen, ist man gezwungen, unfreiwillig die Regelstudienzeit zu überziehen, damit man sich für die Abschlussarbeit ein Semester Zeit lassen kann. Das würde eine Entlastung bedeuten, denn so umgeht man, dass man für Module, die man in einer bestimmten, festgelegten Regelstudienzeit bewältigen muss, plötzlich ein Semester weniger Zeit hat, um dann, direkt nach dem Prüfungsstress und ohne Pause zum Durchatmen, ins Referendariat starten zu können.

Die neue Regelung beinhaltet zweifellos gute Überlegungen und scheint ein sinnvolles Mittel zu sein, um schnell gegen den Lehrermangel vorzugehen und gleichzeitig die Studienzeit effektiv zu kürzen. Das Burnout-Potential durch die Doppelbelastung und den übergangslosen Wechsel vom Studium zum Referendariat scheint hier jedoch entweder unterschätzt zu werden oder ist ein Teil der eingangs erwähnten organisatorischen Fehlschlüsse. Aber vielleicht habe ich den Text hier auch umsonst geschrieben und die offizielle Information des Kultusministeriums im Januar beinhaltet ganz andere Infos? Warten wir einfach entspannt ab, bis über unsere Köpfe hinweg über unsere Zukunft entschieden wird. Unsere Zukunft im Sinne von neuen Prüfungsmodalitäten, zu denen wir nicht immatrikuliert worden sind.

NACHTRAG:

Bei dieser Kolumne handelt es sich nicht um eine Darstellung der aktuellen Situation, sondern um die Ängste, Unsicherheiten und offene Fragen, welche die neue Staatsexamen-Prüfungsordnung bei mir und vielleicht auch bei KommilitonInnen hervorgerufen hat. Leider ist die einzige Informationsquelle dazu die Infoveranstaltung des Fachschaftsrates für Allgemeinbildende Schulen gewesen, denn ansonsten gibt es noch keine verbindlicheren Informationen. Ich habe meine Fragen und Ängste aus dem Input abgeleitet, was jedoch bedeutet, dass diese subjektiv sind und nicht mit der Sicht des ABS übereinstimmen müssen. Es bedeutet nicht, dass alle Sorgen und Fragen eine realistische Gefahr darstellen. Sie wurden aus den Vorabinfos abgeleitet, jedoch nicht durch sie suggeriert.

Der FSR ABS hat darüber aufgeklärt, dass meine Sorge bezüglich des Starts ins Referendariat, ohne zu wissen, ob man alle Prüfungen bestanden hat oder nicht, unbegründet ist. Die Information über „bestanden“ oder „nicht bestanden“ soll vor dem Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgen, sodass man keine Wiederholungsprüfungen während des Referendariats befürchten muss. Stress für die KorrektorInnen, Erleichterung für künftige AbsolventInnen.

Dass die wissenschaftliche Abschlussarbeit allein im vorletzten Semester geschrieben werden muss und nebenbei keine anderen Lehrveranstaltungen besucht werden sollten, das ist kein Fakt, sondern eine Option, die ich persönlich aus verschiedenen, in der Kolumne dargelegten Gründen sinnvoll finde. Die Kolumne soll Lehramtsstudierende dazu motivieren, diese Option in Erwägung zu ziehen und sich jetzt schon damit auseinanderzusetzen, wie sie diese Änderung in ihren Studienablauf einplanen.

Besonders jüngere Semester können von dem effektiveren Wechsel zwischen Staatsexamensprüfung und Referendariat und von der „abgespeckten“ Prüfungsanzahl profitieren. Sie können dies gut in ihren Studienablauf einplanen und rechtzeitig Themen sowie PrüferInnen suchen. Auch für „ältere“ Semester stellt dies zwar eine gewisse Umplanung dar, jedoch keine unlösbare Problemsituation.

Text: Emilie Herrmann

Foto: Amac Garbe

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