Campuskolumne

Die Justiz, sie steht unter dem Beschuss von Gefühlen.

Siehe Sami A.: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verbot, den mutmaßlichen Gehilfen Osama bin Ladens abzuschieben – wegen Foltergefahr. Das Land Nordrhein-Westfalen ignorierte das, später appellierte der dortige Innenminister Herbert Reul gar: „Justiz, denke an das Rechtsempfinden der Bürger!“

Siehe Abdul D.: Im Dezember brachte der (vermutlich) minderjährige Flüchtling seine 15-jährige Ex-Freundin Mia mit einem Brotmesser um, kürzlich wurde er zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Nicht wenige Bürger hörte man danach in den Radioberichten, die das empörte: „Hinter Gitter, sofort, lebenslang!“

Siehe Wetzlar: Die NPD wollte die Stadthalle mieten, um Wahlkampf zu machen – die Stadt weigerte sich, obwohl das Bundesverfassungsgericht sie per einstweiliger Verfügung zum Vermieten verpflichtete hatte. „Wir können doch Nazis keine Bühne bieten!“

Siehe Chemnitz, wo der AfD-Bundestagsabgeordnete Markus Frohnmaier via Twitter indirekt zur Selbstjustiz aufrief, um sich gegen die „Messermigration“ zu wehren.

Siehe schließlich die Forderung, Geflüchteten doch gleich ihr Klagerecht zu nehmen, sie damit staatlicher Willkür schutzlos auszuliefern. Ist doch unser Rechtsstaat, wäre ja noch schöner, wenn „kriminelle Ausländer“ davon profitieren könnten. Doch was ist uns dieser Rechtsstaat noch wert, wenn Gerichtsurteile allzu schnell als ungerecht, unfair, falsch gelten oder gleich ganz ignoriert werden, weil man sich moralisch auf der besseren Seite wähnt? Wenn er nur noch gepriesen wird, um sich wie Seehofer, die AfD oder Pegida durch das Anprangern eines vermeintlichen Unrechtsstaates als großer Demokrat darzustellen?

Kurze Erinnerung: Der Rechtsstaat macht aus Untertanen Bürger, die einklagbare Rechte haben, schützt uns vor staatlicher Willkür und macht uns, immerhin vor dem Gesetz, zu Gleichen. Er bindet alles staatliche Handeln an Gesetze, wahrt als materieller Rechtsstaat Grund- und Menschenrechte. Ohne Judikative wäre all das obsolet: Wer sollte es durchsetzen und kontrollieren? Natürlich ist unser Rechtsstaat nicht perfekt, oft gilt: Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Vor allem die Verwaltungsgerichte ertrinken in Arbeit, das zeigen die vielen anhängigen Verfahren der Geflüchteten. Ohne Kommunikation und Transparenz kein Vertrauen, das zeigt der Fall Kandel: Die Richter in Landau hätten erklären müssen, warum Abdul D. im Prozess hinter verschlossenen Türen nicht einmal die Höchststrafe von zehn Jahren bekam, die laut Jugendstrafrecht möglich gewesen wäre. Auch die Justiz ist nicht „objektiv“, ihre Akteure sind fehlbar, ihre Entscheidungen kritikwürdig. Aber die Kritik, die man zurzeit oft hört, ist grundsätzlicher. Urteile werden nicht nur kritisiert, sie werden negiert, das Funktionieren des Rechtsstaates ständig angezweifelt.

Diese Art der Kritik führt zu einer Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses. Auf eine Ebene, auf der es keinen Unterschied mehr gibt zwischen Affekt und Gefühlen auf der einen sowie Gerichtsurteilen und Gesetzen auf der anderen Seite. Die sind dann nur eine Meinung unter vielen. Damit aber droht die Rechtsprechung selbst zum Gegenstand der Diskussion zu werden – und aus unserem Minimalkonsens zu verschwinden. Dabei ist es gerade jener gesellschaftliche Grundkonsens, der uns das miteinander Reden und Streiten überhaupt erst ermöglicht. Oder anders: Wenn wir uns nicht einmal mehr auf die Geltung von Urteilen und die Autorität der Justiz einigen können, worauf dann?

Text: Luise Martha Anter

Foto: Amac Garbe

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert