Campuskolumne

Die Ärztin Kristina Hänel muss eine hohe Strafe zahlen, weil sie auf ihrer Website über Abtreibungen in ihrer Praxis informierte. Das ist eine Schande für unser Land.

Unschuldig sieht sie aus, die Website von Kristina Hänel. Weiße Schäfchenwolken auf blauem Grund und jenes leicht veraltete Design, das für Arztpraxen der state of the art zu sein scheint. Und dennoch ist die Gießener Ärztin wegen genau dieser Website vom lokalen Amtsgericht zu Strafzahlungen in Höhe von 6000 Euro verurteilt wurde. Schuld ist ein Gesetz von 1933. Damals war die NS-Politik der Meinung, die Deutungshoheit über den Wert des Lebens zu haben – und verbot mit Paragraf 219a des Strafgesetzbuches das Werben für Abtreibungen. Werbung für Abtreibungen: Ein Gedankenkonstrukt, das in seiner Absurdität kaum zu überbieten ist. Was der Gesetzgeber sich darunter vorstellt, bleibt offen. Fröhliche Plakate von kinderlosen Paaren im Sonnenuntergang mit dem Slogan „Das Risiko für spätere Unfruchtbarkeit ist gar nicht SO hoch!“? Was man auf der Website der Ärztin vor zwei Jahren finden konnte, war, soviel ist sicher, keine Werbung für Abtreibung: Hänel hatte schlicht darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführe und über einen Link juristische und medizinische Informationen zur Verfügung gestellt.

Information ist das einzig wirksame Mittel, die Gemüter zu beruhigen und verhärtete Fronten aufzulockern. Und das ist dringend nötig in der Debatte um eine eigentlich sehr private Entscheidung, bei der viel zu viele Menschen glauben, ein Mitspracherecht zu haben. Dass Abtreibung in Deutschland immer noch rechtswidrig ist und nur unter Beachtung vieler zeitlicher und anderer Beschränkungen straffrei bleibt – geschenkt. Die Kriminalisierung und Stigmatisierung ist eines der vielen Probleme, mit denen betroffene Frauen konfrontiert sind. Eine Strafe für Informationen über Abtreibung aber ist eine ganz andere Liga. Die Entscheidung des Gießener Gerichts steht im Licht eines Frauenbildes, bei dem es einem kalt den Rücken herunterläuft. Die Strafe für Hänel impliziert: Wenn Frauen sich frei über ihre Rechte informieren können, dann kommen sie vielleicht noch auf blöde Ideen. Es ist weder mit dem Geist der Verfassung noch mit dem Geist der Demokratie vereinbar, dass Informationen bewusst zurückgehalten werden. Egal, worum es geht.

Und dabei sind Informationen gerade im Bezug auf Abtreibungen besonders wichtig. Nicht nur, um die Entscheidung so überlegt wie möglich zu treffen – auch, weil es ein riesiges Defizit gibt. Macht mal den Selbstversuch: Googelt “Abtreibung” und eure Heimatstadt. Die einzige Website, die darüber informiert, wo man in meiner Nähe eine Abtreibung machen lassen kann, ist www.abtreiber.com. Ironischerweise ist das die Website genau der Initiative, die nicht nur Kristina Hänel, sondern auch eine Reihe weiterer Ärzte angeklagt hat. De facto müssen sich Frauen, die über eine Abtreibung nachdenken, also entweder auf der Website der AbtreibungsgegnerInnen „informieren“ — oder sich von GynäkologIn zu GynäkologIn telefonieren und nachfragen.

Deutschland macht es Frauen bewusst so schwer wie im Rahmen der Legalität nur möglich, eine Abtreibung durchführen zu lassen. Auch, wenn Kristina Hänel mit ihrem Prozess den Stein der Debatte endlich ins Rollen gebracht hat und auch, wenn sie wie angekündigt bis vor das Bundesverfassungsgericht zieht und dort hoffentlich gewinnt – die Zukunft der Frauenrechte in Deutschland scheint alles andere als glänzend. Es sieht sogar ziemlich düster aus mit der AfD im Parlament, die Abtreibungen ablehnt und alleinerziehenden Frauen das Leben schwerer machen will. Wir brauchen nicht eine Kristina Hänel. Wir brauchen ganz viele.

Text: Alisa Sonntag

Foto: Amac Garbe

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